Angestelltenversicherung

Zweig der » Sozialversicherung, der die Rentenversicherung der Angestellten umfaßt. Die A. hat als Pflichtmitglieder alle Personen, die als Angestellte gegen Entgelt oder die als Auszubildende für den Beruf eines Angestellten beschäftigt sind sowie freiwillig Versicherte. Ihr Träger ist vor allem die Bundesversicherungsanstalt (BfA) in Berlin.

die soziale Rentenversicherung der Angestellten, geregelt im A.sGes. (AnVG) i. d. F. vom 23. 2. 57. Versicherungspflichtig (§ 2 AnVG) sind insbes. alle Angestellten (ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Gehaltes) und für einen Angestelltenberuf Auszubildenden (z. B. kaufmännische Lehrlinge); selbständige Lehrer, Erzieher und Musiker, die keine Angestellten beschäftigen, selbständige Artisten, Hebammen, i. d. R. Angehörige von Gemeinschaften (z. B. Orden, Rotes Kreuz), die sich der Krankenpflege oder sonstigen gemeinnützigen Tätigkeiten widmen; Wehr- und Zivildienstleistende und Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr ablegen, wenn sie zuletzt in der A. versichert waren. Träger der A. ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

Rentenversicherung.

ist der die Angestellten und die ihnen Gleichgestellten betreffende Zweig der Sozialversicherung. Die A. ist Teil der Rentenversicherung (SGB VI). Ihr Träger ist vor allem die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Lit.: Glootz, T., Geschichte der Angestelltenversicherung, 1999

Die A. nach dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) war bis zum Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 1992 ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit dem 1. 1. 1992 war sie Teil der Rentenversicherung nach den SGB VI. Durch das G zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG v. 9. 12. 2004 BGBl. I 2004, 3242) ist die Angestelltenversicherung Teil der Deutschen Rentenversicherung und die frühere Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund geworden. Für die Rentenversicherung ist damit die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten unerheblich geworden.




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