| Anknüpfung, subsidiäreHilfsweise zur Verfügung gestellter weiterer Anknüpfungspunkt, um einen Normenmangel zu vermeiden, wenn die gewünschte Rechtsfolge nach dem primären Anknüpfungspunkt nicht eintritt. 
  
   
 Weitere Begriffe : Arbeitsbescheinigung | Leistungsstörungen bei der Erbringung von Sozialleistungen | Wunschrecht | 
 MMnews
 
 |