Anschlussstellen an der Autobahn

Einfahren in und Ausfahren aus Autobahnen ist nur an gekennzeichneten Stellen, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen und Einmündungen zulässig. Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - dazu gehört nicht der neben der Autobahn verlaufende Beschleunigungsstreifen - hat Vorfahrt (§ 18 II, III StVO).




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