Aquakultur

umfasst die kontrollierte Produktion von aquatischen Organismen (Fische, Muscheln, Krebstiere, Pflanzen u. a. m.). Sie beinhaltet die Zucht für die Arterhaltung, Nahrungsmittel-, Medizin-, Pharmazie- und Kosmetikindustrie. Im Gegensatz zum Fischfang hegt und pflegt der A.-Besitzer seinen Bestand; vgl. Fischereirecht. Bekannteste Beispiele der A. in Deutschland dürften Forellen- und Karpfenzucht sein. Rechtlich geregelt wird die A. durch die VO (EG) 104/2000 v. 17. 12. 1999, ABl. L 17/22 sowie durch die VO (EG) 708/2007 v. 11. 6. 2007, ABl. L 168/1 über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der A.; s. a. Gemeinsame Fischereipolitik, Tierseuchen (4).




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