Aquaplaning

Kasko, Reifen, Schreckreaktion. Unter Aquaplaning versteht man das „Schwimmen“ des Kraftfahrzeugs bei starkem Regen trotz ausreichenden Reifenprofils. Technische Versuche haben ergeben, daß Reifen, die immer noch eine Profiltiefe von 1,6 mm aufweisen, auf regennasser Fahrbahn bei einem Wasserfilm von 0,2 mm bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h keine sichere Bodenhaftung mehr haben. Ein gefährlicher Haftungsverlust wurde bei 90 km/h und einer Wassertiefe von nur 1 mm bei sogar vollständigem Profil ermittelt. Völliger Verlust der Haftung zeigte sich bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h und einem Wasserfilm von 1-2 mm bei bestem Reifenzustand. Tritt Aquaplaning auf, so sollte man das Gas wegnehmen und - ohne zu bremsen - die Lenkung geradeaus stehen lassen, bis volle Bodenhaftung wieder erreicht ist. Kommt es durch Aquaplaning zu einem Verkehrsunfall, ist der Vorwurf fahrlässigen Verhaltens je nach Lage des Falles (Erkennbarkeit des Umfangs der Wassertiefe) nicht ausgeschlossen.

Auf regennasser Fahrbahn sind die Reifen eines Fahrzeugs nicht mehr in der Lage, das auf der Fahrbahnoberfläche befindliche Wasser zu verdrängen und den erforderlichen Kontakt zur Fahrbahn zu behalten. Hierbei bilden sich zunächst vor den Reifen Wasserkeile, auf denen die Räder aufgleiten, so dass der Kontakt zur Fahrbahn insbesondere nach wolkenbruchartigen Regen völlig verlorengehen kann und das Fahrzeug manövrierunfähig wird. Je geringer die Profiltiefe eines Reifens ist, um so eher tritt der Aquaplaning-Effekt ein. Bei Reifen, deren Profil bis auf 3 mm abgefahren ist, kann das A. bereits bei 70 km/h beginnen.




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