Arbeitsaufsicht

ist die staatliche Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes. Sie obliegt der Gewerbeaufsicht (§§ 139 b GewO, § 17 ArbZG, § 21 ArbSchG). Zur Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften s. Unfallschutz.




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