Arbeitsaufsichtist die staatliche Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes. Sie obliegt der Gewerbeaufsicht (§§ 139 b GewO, § 17 ArbZG, § 21 ArbSchG). Zur Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften s. Unfallschutz. 
  
   
 Weitere Begriffe : Kündigungsgrund | Bremsspuren | General Standard  | 
					      
      			      				
 
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