Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Im Sozialrecht :

Die Bundesagentur für Arbeit ist zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung verpflichtet (§§280ff. SGB III). Mit dieser wird die Lage und Entwicklung der Beschäftigung und des Arbeitsmarktes im Allgemeinen und nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen beobachtet, untersucht und ausgewertet. Ferner befasst sich die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit den Wirkungen der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (sog. Wirkungsforschung). Zusätzlich sind Arbeitsmarktstatistiken zu erstellen.




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