Arrestatorium

Siehe auch: Forderungspfändung

(= offener Arrest), gerichtliche Massnahme bei Eröffnung des Konkursverfahrens, durch die im Wege öffentlicher Bekanntmachung das Verbot ergeht, an den Gemeinschuldner Leistungen zu erbringen oder zur Konkursmasse gehörige Sachen zu übergeben; enthält ferner das Gebot, dem Konkursverwalter von dem Besitz an Sachen und von Forderungen, für die abgesonderte Befriedigung (Absonderung) verlangt wird, innerhalb einer bestimmten Frist Anzeige zu machen (§§ 110,118 KonkursO).

Insolvenzverfahren (2), Pfändung.




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