Auschwitz-Lüge

ist die nicht gesetzestechnische Bezeichnung für das Leugnen des systematischen Massenmordes von Juden in den Konzentrationslagern, namentlich in Auschwitz, während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Sie ist strafbar als Volksverhetzung, auch das bloße Leugnen, Billigen oder Verharmlosen öffentlich oder in einer Versammlung (§ 130 StGB), u. U. auch als Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und als Beleidigung.




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