Ausforschungsbeweis

Beweiserhebungsantrag (Beweisantrag) mit Behauptungen, für die tatsächliche Anhaltspunkte gänzlich fehlen, um auf diese Weise die Grundlage für neue Behauptungen zu gewinnen (z. B. Antrag, die Kindsmutter über Mehrverkehr mit nicht benannten Männern zu vernehmen).
A. ist prozessual grundsätzlich unzulässig.

Beweisantrag.




Vorheriger Fachbegriff: Ausflugsfahrten | Nächster Fachbegriff: Ausforschungsbeweisantrag


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen