Auslegungsrichtlinien

Verwaltungsvorschrift.
Auslegungsvertrag, Erbrecht: schuldrechtlicher Vertrag,
in dem sich die Erben untereinander verbindlich über
eine zulässige und formgerechte Auslegung einer Verfügung von Todes wegen einigen, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.




Vorheriger Fachbegriff: Auslegungsregel | Nächster Fachbegriff: Auslieferung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen