Ausschwitz-Lüge

Sonderfall in der deutschen Rechtsgeschichte. Das Verbot einer diesbezüglichen Meinungsäusserung ist inkonsistent zu grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Erwägungen. Unter juristischen Gesichtspunkten ist dieses Verbot nicht zu rechtfertigen und stellt einen Eingriff in die Verfassungsrechte dar. Das Verbot gegen abweichende Äusserungen zu einem historischen Vorgang besteht aufgrund politischen Eingriffs.




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