| Außenverhältnis ist das über die unmittelbar Beteiligten hinausreichende Verhältnis (z.B. Stellvertreter- Dritter). Es erfasst mindestens einen Dritten. Sein Gegensatz ist das Innenverhältnis (z.B. Auftrag [Innenverhältnis]/ Stellvertretung [Außenverhältnis]).  
  
   
 Weitere Begriffe : Entschädigung der Opfer von Gewalttaten | positive Feststellungsklage | Misshandlungsverbot | 
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