Autokauf

Kilometerzähler, Kraftfahrzeugbrief, Mängelhaftung, „Wie besichtigt“. Ein Anspruch auf Barzahlungsrabatt (Skonto) besteht beim Autokauf nicht. Der Rabatt geht vom Gewinn des Händlers ab. Zweckmäßiger ist die entsprechende Anrechnung des Gebrauchtwagenwertes, wobei ein „mittelbarer Rabatt“ hinzukommen kann, indem eine besonders günstige Anrechnung erfolgt, während der Händler im übrigen an den Preis des Neufahrzeugs in der Regel gebunden ist.
In Kaufverträgen war früher die Formulierung üblich: „Lieferung erfolgt zu den am Tage der Auslieferung gültigen Preisen.“ Diese Gleitklausel („Tagespreisklausel“) ist seit 29. Oktober 1971 durch Änderung der Preisauszeichnungsverordnung verboten. Es gilt der bei Kaufvertrags-Abschluß gültige Listenpreis. Allerdings gilt dies nur für einen Zeitraum von 4 Monaten. Erfolgt die Lieferung erst später, dann muß der Käufer, wie bisher, inzwischen eingetretene Preiserhöhungen tragen. Bei längeren Lieferfristen muß dem Käufer jedoch das Risiko möglicher Preissteigerungen deutlich gemacht werden. Der Händler muß die Preisangabe durch einen deutlich lesbaren Hinweis auf die voraussichtliche Lieferfrist ergänzen.




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