Baulandgerichte

sind die Baulandkammer beim Landgericht und der Baulandsenat beim Oberlandesgericht, die jeweils mit drei Zivilrichtern und zwei Verwaltungsrichtern besetzt sind. Sie entscheiden über die Anfechtung bestimmter Verwaltungsakte aufgrund des Bundesbaugesetzes, vor allem bei Enteignung u. Umlegung. 157 ff. BundesbauG.




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