Begabtenförderung

Ausbildungsförderung

besteht in der Gewährung von Ausbildungsbeihilfen an überdurchschnittlich begabte Schüler und Studenten. Sie ist landesrechtl. geregelt (vgl. z. B. Bayer. EliteförderungsG v. 26. 4. 2005, GVBl. 104). I. w. S. fällt hierunter auch die mit öffentl. Mitteln unterstützte Förderung qualifizierter Studenten durch kirchliche (z. B. Cusanuswerk), politische (z. B. Konrad-Adenauer-Stiftung; Friedrich-Ebert-Stiftung) und sonstige (Studienstiftung des Deutschen Volkes) Stiftungen.




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