Betriebsnormen

die Bestimmungen eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung, die die allgemeine Ordnung des Betriebes betreffen, z. B. über Torkontrolle, Rauchverbot, Bereitstellen von Parkplätzen. Die B. gelten schon dann für alle Arbeitnehmer des Betriebs, wenn nur der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

Betriebsvereinbarung.

Klausel im Tarifvertrag, die Regelungen zu betrieblichen Fragen enthält. Eine betriebliche Frage soll nach der Rechtsprechung betroffen sein, wenn es um Angelegenheiten geht, die über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausreichen und in sinnvoller Weise nur einheitlich geregelt werden können. Im Einzelnen ist die Begriffsbestimmung sehr umstritten. Vergleiche auch Ausführungen zur Geltung von Tarifnormen.




Vorheriger Fachbegriff: Betriebsnorm | Nächster Fachbegriff: Betriebsordnung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen