Blinder Passagier

Person, die sich die Beförderung mit einem Verkehrsmittel (z. B. Schiff, Flugzeug) ohne Bezahlung erschleicht; meist straftbar wegen Betrugs, zumindest aber wegen Beförderungserschleichung (§ 265a StGB).

Erschleichen von Leistungen.




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