Brennstoffzelle

B. ist eine Anlage, in der Strom und Nutzwärme erzeugt werden (§ 3 II des Gesetzes zur Förderung der KraftWärme-Kopplung). Die Markteinführung der B. ist ein Ziel dieses G.




Vorheriger Fachbegriff: Brennrecht | Nächster Fachbegriff: Brett des Karneades


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen