Bundesstaatskommission

vom Bundestag und Bundesrat im Oktober 2003 eingesetzte Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (auch Föderalismuskommission genannt). Die Kommission hatte die Aufgabe, die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern zu überprüfen und Vorschläge zu etwaigen Änderungen des Grundgesetzes zu erarbeiten. Die Kommission scheiterte zunächst (17. 12. 2004), das Thema wurde in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2005 aber wieder aufgegriffen und am 1. 9. 2006 trat mit der Föderalismusreform die bisher umfangreichste Änderung des GG in Kraft.




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