Chemiewaffenübereinkommen

ist das am 29. 4. 1997 in Kraft getretene, auch die Tätigkeit der Wirtschaft internationalen Kontrollmaßnahmen unterwerfende Rüstungskontrollübereinkommen über Chemiewaffen. Lit.: Höhl, K., Die multilaterale Rüstungskontrolle, 2003

Übereinkommen
über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und über die Vernichtung solcher Waffen; vom 13.1. 1993; in Kraft getreten (auch für die Bundesrepublik Deutschland) am 29.4. 1997.




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