CIM

internationale Konvention (Convention internationale concernant le trqnsport des marchandises par chemin de fer). Regelt allgemein die Rechtsverhältnisse zwischen Eisenbahn und Ladungsbeteiligten in den westeuropäischen Ländern.

ist die Abkürzung für Règles uniformes concernant le contrat de transport international ferroviaire des marchandises = Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (BGBl. 1985 II 224, m. Änd.). Als Anhang B zum COTIF regeln diese Vorschriften den internationalen Gütertransport von Gefahrgut, Privatwagen und Containern, einschließlich der Haftungsfragen. Sie enthalten auch Bestimmungen für die Geltendmachung entsprechender Ansprüche und deren Verjährung (Art. 42 bis 48).




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