Tatstrafrecht

ist das die Strafe an die verbotene Handlung des Täters knüpfende Strafrecht. Gegensatz des Tatstrafrechts ist das Täterstraf- recht. Das geltende deutsche Strafrecht ist T., berücksichtigt aber die Täterpersönlichkeit bei der Strafzumessung.

Täterstrafrecht.

Strafrecht (1a).




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