Computerkriminalität

ist mit Strafe bedroht als Ausspähen von Daten (sog. Computerspionage), Abfangen von Daten, Computerbetrug, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten (Urkundenfälschung), Urkundenunterdrückung, Datenveränderung, Computersabotage, Betriebsspionage (Geheimnisverrat, Geschäftsgeheimnis), unerlaubte Verwertung von Computerprogrammen (§ 106 I UrhG, Urheberrecht).




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