corpus delicti (lat. = Gegenstand der Straftat); i.w.S. alle äußerlich wahrnehmbaren Merkmale eines Verbrechens; i.e.S. die verletzte Person (z.B. die Leiche) oder Sache (z.B. die Tatwaffe) als Beweisgegenstand bzw. Überführungsstück.
Weitere Begriffe : Arbeitsgeräte | Körperverletzung, einfache | Betriebsgrößenklasse |
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