Culpa in concreto

Verletzung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.

(lat.) Außerachtlassung der im bestimmten Fall - der eigenen Angelegenheiten - konkret erforderlichen Sorgfalt

Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.




Vorheriger Fachbegriff: culpa in abstracto | Nächster Fachbegriff: culpa in contrahendo


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen