Deregulierung

ist die Abschaffung von Regeln oder anderen Freiheitsbeschränkungen (z.B. Verwaltungsvereinfachung). Lit.: Nolte, N., Deregulierung von Monopolen, 2004

Oberbegriff für alle Maßnahmen mit dem Ziel, die Regulierung privater Tätigkeit durch staatliche Rechtsnormen sowie die Regulierung der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung durch Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften zu reduzieren. Die Kompetenz der Entscheidungsträger zu flexibler Reaktion soll dadurch erweitert und deren Verantwortungsbereitschaft erhöht werden; dazu gehört auch, Entscheidungszuständigkeiten einer höheren Ebene nach Möglichkeit auf eine untere Ebene zu delegieren (Subsidiarität; Dekonzentration; Dezentralisation). Zur D. gehören auch Privatisierung und Rechtsbereinigung. Durch die D. sollen Verwaltungsabläufe beschleunigt, vereinfacht und wirtschaftlicher gestaltet sowie private und unternehmerische Eigeninitiative gefördert werden.




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