Dezentralisation (Aufgliederung) ist die Übertragung der Aufgaben des Staats auf Selbstverwaltungsträger (z.B. Gemeinde). Die D. ist von der Dekonzentration zu trennen und steht im Gegensatz zur Zentralisation. Sie führt zu mittelbarer Staatsverwaltung. Lit.: Schäfer, P., Zentralisation und Dezentralisation, 1982; Dezentralisierung und regionale Neugliederung in Mitteleuropa, hg. v. Rosar, S., 2003
Weitere Begriffe : Fahrhabe | Mündelvermögen | Nachweismakler |
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