Detachierte Kammern

(Senate), Spruchkörper eines Gerichtes, die sich nicht am Sitz des Gerichtes befinden.

Kammer

sind für einen oder mehrere Unterbezirke des Gerichtsbezirks des Land(Oberlandes)gerichts gebildete Spruchkörper, die ihren Sitz nicht am eigentlichen Gerichtssitz haben; vgl. für Strafkammer § 78, für Kammer für Handelssachen § 93 II, für OLG-Senate § 116 II GVG.




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