Dienstzeugnis

Jeder Beamte hat nach Beendigung seines Dienstverhältnisses Anspruch auf Ausstellung eines D.ses. Inhalt des D.ses in Beamtengesetzen geregelt; D. muss die ausgeübte Tätigkeit erwähnen und eine Beurteilung der Leistungen enthalten. Ähnliches gilt für die Zeugnisse aller Arbeitnehmer.

Beamtenverhältnis, Zeugnis, Dienstvertrag (4).




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