Diätetische Lebensmittel

sind Lebensmittel, die bestimmt sind, einem diätetischen Zweck dadurch zu dienen, dass sie die Zufuhr bestimmter Nährstoffe oder anderer ernährungsphysiologisch wirkender Stoffe steigern oder verringern oder die Zufuhr solcher Stoffe in einem bestimmten Mischungsverhältnis oder in bestimmter Beschaffenheit bewirken. L. für Säuglinge sind gleichgestellt (§ 1 DiätVO i. d. F. v. 28. 4. 2005, BGBl. I 1161, m. Änd.). Die VO enthält Bestimmungen für die Zulassung von Zusatzstoffen für d. L. (§§ 5 ff.), Sondervorschriften für die Herstellung einzelner, besonders genannter d. L. - z. B. für Diabetiker - (§§ 11 ff.) sowie Bestimmungen über die Kenntlichmachung (§§ 17 ff.). Verstöße gegen die VO werden nach Lebensmittelrecht (Lebens- und Futtermittelrecht) bestraft.




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