Eheregister

Das E. ist ein Personenstandsregister, in dem die Eheschließung vom Standesbeamten im Beisein der Ehegatten und etwaiger Trauzeugen, zu beurkunden ist. Die Eintragung hat die persönlichen Verhältnisse der Ehegatten, den gewählten Namen der Familie und die Tatsache der Eheschließung zum Inhalt (§ 15 PStG).




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