Einheitliches Kaufrecht

ist das grundsätzlich auf Kaufverträge über bewegliche Sachen zwischen Parteien mit Niederlassungen in verschiedenen Vertragsstaaten des Haager Kaufrechtsübereinkommens (vom 1.7. 1964) anwendbare, jedoch praktisch weitgehend erfolglos gebliebene Recht. Einheitliches UN-Kaufrecht




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