Einlösungsrecht

Wenn ein Wechsel von A über B,C,D,E an F gegangen ist und F beim Bezogenen wegen Zahlungsverweigerung Wechselprotest erhoben hat, müssen alle Vormänner mit dem Wechselregress rechnen. So kann es geschehen, dass z. B von B eine sehr hohe Regresssumme verlangt wird, da vor ihm E,D und C in Anspruch genommen wurden und daher die Unkosten sehr gestiegen sind. Um dies zu vermeiden, kann er, wie jeder Rückgriffsschuldner, auch wenn er noch nicht in Angriff genommen wurde, von seinem E. Gebrauch machen und gegen Zahlung die Wechselurkunden ausgehändigt verlangen. Besondereres Interesse hieran hat er dann, wenn er seinerseits möglichst bald gegen einen seiner Vormänner vorgehen will (Einlösungsrückgriff).




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