Einzelfirma

ist die Firma eines Kaufmanns, der sein Geschäft ohne Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesellschafter betreibt. Die E. muss den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen des Geschäftsinhabers enthalten, § 18 Handelsgesetzbuch. Unter einer E. wird mitunter ein Geschäft verstanden, das Einzelhandel treibt.

Firma (1, 2 a).




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