Entfernung

ist allgemein die räumliche Trennung. E. aus dem Dienst ist eine Disziplinarmaßnahme gegen Beamte, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist und das Beamtenverhältnis gegen den Willen des Beamten unter Verlust der Versorgungsrechte beendet. E. aus dem Sitzungszimmer ist das die E. eines Menschen aus dem Verhandlungsraum betreffende Ordnungsmittel. Lit.: Wagner, F., Beamtenrecht, 9. A. 2006




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