Entkriminalisierung des Strafrechts

ist das Bemühen, die Sanktionen des Strafrechts auf wirklich kriminelles Unrecht zu beschränken. Das 2. Strafrechtsreformgesetz von 1969 hat im Zuge dieser Bestrebungen die frühere Straftatenkategorie der Übertretungen abgeschafft und sie i. d. R. zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft. Seitdem kennt das StGB nur noch die Zweiteilung der Straftaten in Verbrechen u. Vergehen.




Vorheriger Fachbegriff: Entkleidungstanz | Nächster Fachbegriff: Entladen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen