Entwicklungspolitik der EU

Die Entwicklungspolitik der EU (Europäische Union) ist zum einen in Art. 208-211 AEUV geregelt. Sie wird dort Entwicklungszusammenarbeit genannt und soll die E. der Mitgliedstaaten ergänzen. Viele Projekte klassischer Entwicklungshilfe basieren hierauf und werden durch den wiederholt aufgelegten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert. Eine besondere Form der E. ist die Assoziierung. Dabei handelt es sich um privilegierte Beziehungen zu Drittstaaten, die dadurch zahlreiche wirtschaftliche Vorteile wie freier Warenverkehr oder Zollunion genießen. Die einseitige Assoziierung (Art. 198-204 AEUV) erfasst vor allem die außereuropäischen Gebiete der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus gibt es Assoziierungsabkommen nach Art. 217 AEUV. Das bekannteste ist das Abkommen von Cotonou mit 79 Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im pazifischen Ozean (AKP). Eine Form der E. stellt auch das Allgemeine Präferenzsystem (APS) dar, das über 100 Entwicklungsländern Zollvorteile gewährt.




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