Fremdkapital

ist das dem Unternehmer von einem Dritten zur Verfügung gestellte Kapital (Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten). Lit.: Bauer, M., Fremdkapitalbeschaffung, 2004




Vorheriger Fachbegriff: Fremdgeschäftsführungswille | Nächster Fachbegriff: Fremdnutzung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen