Erstfrage

Frage nach dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses, das im Tatbestand einer inländischen Kollisionsnorm vorausgesetzt wird.
Im Rahmen der Prüfung des Art. 19 EGBGB über das anzuwendende Scheidungsstatut ist als Erstfrage zu prüfen, ob eine wirksame Eheschließung vorliegt.
Demgegenüber wird häufig der Begriff Erstfrage nicht gesondert verwendet, sondern diese Erscheinung ebenso wie die Vorfrage (im engeren Sinn) als Vorfrage bezeichnet. Zweckmäßiger ist jedoch zwischen Erstfrage und Vorfrage zu differenzieren.
Erstfragen sind stets selbstständig anzuknüpfen, d. h., es ist eine eigene kollisionsrechtliche Prüfung nach dem für das präjudizielle Rechtsverhältnis anzuwendenden Recht durchzuführen. Vorfrage




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