Erwerbsobliegenheit

Im Sozialrecht :

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit verpflichtet (§9 SGB II). Verstossen sie gegen die Erwerbsobliegenheit, wird das Arbeitslosengeld II gekürzt bzw. gestrichen (§31 SGB II). Eine entsprechende Verpflichtung besteht in der Sozialhilfe (§11 Abs. 3 S. 4 SGB XII).




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