Folgelasten

(Nachfolgelasten) nennt man die aus einem Bauvorhaben für die Gemeinde entstehenden Aufwendungen für öffentliche Einrichtungen (Kindergärten, Schulen u. a. Maßnahmen der Infrastruktur). Verträge über Abwälzung von F., meist zwischen Gemeinden und Bauträgern bei größeren Bauvorhaben, sind öffentlich-rechtlicher Natur; aus ihnen können sich Pflichten der Gemeinde ergeben, deren Verletzung zur Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens beim Vertragsschluss (culpa in contrahendo) führen kann.




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