Freistaat

deutsche Bezeichnung für Republik; in der Weimarer Republik amtlicher Name der meisten deutschen Länder, heute nur noch von Bayern.

Deutsche Bezeichnung für Republik (z.B. Freistaat Bayern).

Republik

ist andere Bezeichnung für Republik. F. ist nach seiner Verfassung von 1946 Bayern, seit 1990 auf Grund Landtagsbeschlusses und seit 1992 nach Art. 1 der Verfassung Sachsen, seit 1994 auch Thüringen.




Vorheriger Fachbegriff: Freispruch im Strafverfahren | Nächster Fachbegriff: Freistellung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen