Friedensrichter

in Deutschland die zwecks Durchführung eines Sühneversuchs behördlich bestellte Person (Schiedsamt). Das im früheren Württemberg-Baden für Bagatellzivil- und -strafsachen vorgesehene und mit einem Gemeindebeamten oder Rechtspfleger besetzte Friedensgericht wurde durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Im Ausland (insbes. im französischen und angelsächsischen Recht) ist der F. ein für Zivil- oder Strafsachen von geringer Bedeutung eingesetzter Richter ohne juristische Ausbildung.

Nach dem G über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen v. 27. 5. 1999 (GVBl. 247) ist F. die gesetzliche Bezeichnung der Schiedsperson (Schiedsstelle); die Bezeichnung entspringt in Sachsen einer Rechtstradition aus dem 19. Jh. Im angelsächsischen Rechtskreis sind F. Richter ohne vorgeschriebene juristische Ausbildung, denen die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen geringerer Bedeutung obliegt.




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