Friedensvertrag

ist ein völkerrechtlicher Vertrag (Völkerrecht), durch den der Kriegszustand zwischen 2 oder mehreren Staaten beendet wird. Er ist zu unterscheiden vom Waffenstillstand, der nicht eine Beendigung, sondern nur eine Unterbrechung des Krieges (oft im Vorgriff auf einen F.) bewirkt.

ist ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den der Kriegszustand zwischen zwei oder mehreren Staaten beendet wird. Im Gegensatz dazu beendet der dem F. meist vorausgehende Waffenstillstand nur die Kampfhandlungen. S. a. Versailler Vertrag, Präliminarfriede. Der 2. Weltkrieg wurde zunächst nicht durch einen Friedensvertrag beendet. An seine Stelle trat letztlich der Zwei-plus-Vier-Vertrag.

ist im Völkerrecht der den Kriegszustand zwischen mehreren Staaten beendende völkerrechtliche Vertrag. Lit.: Wegner, B., Wie Kriege enden, 2002




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