Waffenstillstand

Einstellung der Kriegshandlungen zur Herbeiführung eines Friedensschlusses.

ist die (zeitweilige) Einstellung von Feindseligkeiten (Kampfhandlungen) zwischen kriegführenden Parteien Lit.: Kappelhojf-Wuljf, E., Die Zulässigkeit der Ausübung des Prisenrechts während eines Waffenstillstands, 1973

Friedensvertrag, Kapitulation.




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