| Fürsprecher, Fürsprech 1) Rechtsgeschichte: im mittelalterlichen deutschen Recht in der Gerichtsverhandlung der Beistand einer anwesenden Partei, der für sie sprach und sie beriet. - 2) Schweiz: neben "Advokat" Bezeichnung für den Rechtsanwalt. 
  
   
 Weitere Begriffe : Wahlschuld | Hessen | Rücktritt vom Vertrag | 
 MMnews
 
 |