Gedankenfreiheit

das Grundrecht des Menschen, zu denken, was ihm beliebt. Da Eingriffsmöglichkeiten bisher kaum bestehen, ist die G. in den Verfassungen nicht ausdrücklich geregelt, ihr Bestehen ist aber untrennbarer Teil der Würde des Menschen. Menschenwürde, Gewissensfreiheit.

als allgemeine Denk- und Geistesfreiheit ist durch besondere Grundrechte geschützt, vor allem durch Bekenntnisfreiheit, Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.




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