Gemeindedirektor

frühere Bezeichnung des Leiters der Gemeindeverwaltung einer kreisangehörigen Gemeinde, deren Gemeindeordnung sich wie z. B. bis 1994 in Nordrhein-Westfalen an der norddeutschen Ratsverfassung (Gemeindeverfassungstypen) orientierte. In kreisangehörigen Städten wurde der Gemeindedirektor Stadtdirektor, in kreisfreien Städten Oberstadtdirektor genannt. Bürgermeister

war früher in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen der Leiter der Gemeindeverwaltung; der Bürgermeister führte dort bislang nur den Vorsitz im Rat. Nach Ablauf einer Übergangsfrist wurde der Gemeindedirektor als Organ der Gemeinde abgeschafft. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen führten dann eine Gemeindeverfassung nach dem Muster der süddeutschen Ratsverfassung ein. In Städten (Stadt) führte der G. die Bezeichnung Stadtdirektor.




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