Stadtdirektor

leitender Verwaltungsbeamter in Städten mit sog. monistischer Gemeindeverfassung (z.B. in Nordrhein-Westfalen), a. Gemeinde. Er wird vom Stadtrat gewählt. In den kreisfreien Städten: Oberstadtdirektor.

Gemeindedirektor.

war früher in den Städten Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens die Bezeichnung für den Gemeindedirektor. In Kreisfreien Städten führt er die Bezeichnung Oberstadtdirektor.




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